Korporation Wollerau
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Tarif für Anschlussgebühren
(gemäss Art. 8.1.2. des Reglements für Wasserabgabe)
Für Neubauten, An- und Umbauten haben die Grundeigentümer gemäss Reglement für Wasserabgabe eine einmalige Anschlussgebühr nach Baukubatur zu leisten. Für die Berechnung des umbauten Raumes ist die Norm SIA Nr. 416 massgebend.
1. Neubauten:
Wohnbauten Fr. 11.00 pro m3 Gebäudevolumen Büro- und Gewerbebauten öffentliche Gebäude, Einstellhallen mit min. 10 Plätzen, Nebenbauten, Industriebauten Fr. 7.00 pro m3 Gebäudevolumen Lagerhallen, landwirtschaftliche Objekte Fr. 3.50 pro m3 Gebäudevolumen Schwimmbäder und Zierbecken mit mehr als 5 m3 Fassungsvermögen Fr. 60.00 pro m3 Fassungsvermögen
2. Altbauten:
Bauten, welche vor Inkrafttreten dieses Tarifs bestanden, bisher aber nicht an die Wasserversorgung der Korporation Wollerau angeschlossen waren.
Wohnbauten Fr. 5.50 pro m3 Gebäudevolumen Büro- und Gewerbebauten öffentliche Gebäude, Einstellhallen mit min. 10 Plätzen, Nebenbauten, Industriebauten Fr. 4.50 pro m3 Gebäudevolumen Lagerhallen, landwirtschaftliche Objekte Fr. 3.50 pro m3 Gebäudevolumen
Bei Änderung in der Art der Überbauung eines angeschlossenen Grundstückes sowie bei Wiederaufbau, Totalrenovation etc. sind die Gebühren neu zu berechnen. Die früher bezahlte Anschlussgebühr ist in Abzug zu bringen. Eine Rückerstattung ist ausgeschlossen. Alle Tarife gelten inkl. 2.5% MWST
Dieser Tarif ist gültig ab 1. Juli 2006